Technische Beratung
:format(webp))
Image dimensions not found
Change image or reupload it
Die richtige Lösung
Wir möchten, dass Sie das volle Potenzial unserer technischen Kunststoffe ausschöpfen. Deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung während des gesamten Auswahlprozesses aus unserem Portfolio für Ihre Anwendung. Wir bieten umfassende technische Unterstützung vom Grundkonzept über die Bauteilgestaltung, Werkzeuggestaltung und ersten Musterformteile bis hin zur Serienproduktion. Dadurch können wir das beste Material für Ihre Anwendung auswählen und die richtigen Einstellungen für Ihre Maschinen ermitteln.
Unsere Unterstützung für Ihren Erfolg
Bei den von uns auf den Markt gebrachten Produkten handelt es sich definitionsgemäß um „Gemische“, die unter Art. 2 Nr. 9 der REACH Verordnung nicht bei der ECHA angemeldet werden müssen. Wir stehen in engem Kontakt zu unseren Lieferanten und stellen sicher, dass diese REACH-konform handeln und ihre Produkte, bzw. deren Ausgangsstoffe fristgerecht registriert haben.
Ein weiterer Bestandteil von REACH ist die sogenannte Kandidatenliste (SVHC = Substances of Very High Concern). Diese Liste beinhaltet Stoffe, denen ein besonderes Interesse seitens der ECHA zugeteilt wird. Die aktuelle Kandidatenliste finden Sie auf der Internet-Seite der ECHA: http://echa.europa.eu. Hier ist zu erwähnen, dass Substanzen, die dort gelistet sind, bis zur finalen Beurteilung, weiterhin gehandelt und verwendet werden dürfen.
Hinweise zu den entsprechenden SVHC-Stoffen finden Sie im aktuellen Sicherheitsdatenblatt (MSDS) des Herstellers unter Kap. 3.2 und 15.1. Bitte beachten Sie, dass die Hersteller für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben in ihren SDB verantwortlich sind. Ein SDB muss gemäß REACH nur aktualisiert werden, wenn sich relevante Eigenschaften oder Gefahren des Stoffes oder Gemischs ändern.
Zugriffe auf aktuelle Sicherheitsdatenblätter erhalten Sie u.a. unter folgenden Links:
Celanese: Chemille
LyondellBasell: Product Documents Home Page (lyondellbasell.com)
Elix: All products and datasheets
Hyosung Chemicals: Download | Customer Support | Hyosung Chemical
Für alle weiteren Produkte kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Kundenservice.
Informationen gemäß Verordnung (EU) 2023/2055 – REACH Anhang XVII Eintrag 78 (Mikroplastik)
Am 25. September 2023 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2023/2055 zur Änderung von REACH Anhang XVII verabschiedet. Diese Verordnung führt den Eintrag 78 zu „synthetischen Polymermikropartikeln“ (SPM) ein und ist am 17. Oktober 2023 in Kraft getreten.
Die Beschränkung gilt für das Inverkehrbringen aller synthetischen Polymermikropartikel (SPM), die kleiner als 5 mm, organisch, unlöslich und abbaubeständig sind. Biologisch abbaubare oder wasserlösliche Polymere sind hiervon ausgenommen.
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist traten die Regelungen am 17. Oktober 2025 in Kraft.
________________________________________
Was bedeutet die Verordnung für technische Kunststoffgranulate?
Die Verordnung definiert „synthetische Polymermikropartikel“ als feste Polymere mit einer Abmessung unter 5 mm, die absichtlich zugesetzt werden, um eine bestimmte Funktion im Produkt zu erfüllen, und potenziell in die Umwelt gelangen können.
Damit sind die von uns vertriebenen Produkte (Flocken, Pellets oder Pulver) synthetische Polymermikropartikel (SPM – umgangssprachlich auch Mikroplastik genannt) gemäß Eintrag 78.
Jedoch fallen sie unter die Ausnahmeregelung in Absatz (4a) von Eintrag 78 und sind vom Vermarktungsverbot ausgenommen, da sie als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Kunststoffartikeln in Industrieanlagen dienen und sofern sie unter kontrollierten Bedingungen verwendet werden und Maßnahmen zur Verhinderung der Freisetzung in die Umwelt getroffen werden.
________________________________________
Ihre Pflichten und unsere Unterstützung
Gemäß der Verordnung sind Hersteller und industrielle nachgeschaltete Anwender verpflichtet, Anweisungen für die sichere Verwendung und Entsorgung bereitzustellen, um die Freisetzung von synthetischen Polymermikropartikel“ (SPM) in die Umwelt zu verhindern. Diese Anforderung gilt seit dem 17. Oktober 2025.
Die von uns bereitgestellten Informationen auf der Auftragsbestätigung enthalten folgende Hinweise:
Anweisungen für die sichere Handhabung, Verwendung und Entsorgung.
Maßnahmen zur Verhinderung von Freisetzungen in die Umwelt.
Vorgaben zur Sammlung und Abfallentsorgung.
Wir empfehlen dringend, diese Anweisungen allen Mitarbeitern mitzuteilen, die mit der Handhabung oder Verarbeitung dieser Materialien befasst sind.
________________________________________
Empfehlungen für den sorgfältigen Umgang mit Granulaten
Auch wenn viele technische Granulate nicht direkt unter das Vermarktungsverbot der neuen Verordnung fallen, unterstützen sorgfältige Handhabungsmaßnahmen die Vermeidung von Mikroplastikfreisetzung und fördern einen nachhaltigen Umgang mit Materialien.
Lagerung:
Lagern Sie Granulate und Pulver in geschlossenen Behältern und Räumen.
Überprüfen Sie Verpackungen bei der Annahme auf Unversehrtheit.
Vermeiden Sie Staubbildung, Windverwehung und die Freisetzung von Partikeln in die Umwelt.
Entsorgung und Verpackung:Entleeren Sie Verpackungen vollständig, bevor diese entsorgt werden.
Trennen Sie polymerhaltige Abfälle von anderen Stoffströmen.
Entsorgen Sie diese gemäß den behördlichen Vorschriften, um Umwelteinträge zu vermeiden.
________________________________________
Empfohlene nächste Schritte
Überprüfen Sie Ihre Anwendungen hinsichtlich möglicher Betroffenheit durch die EU-Mikroplastik-Verordnung.
Beachten Sie besonders Produkte für Kunstrasen-Einstreuung oder Anwendungen, bei denen Mikropartikel gezielt eingesetzt werden.
Konsultieren Sie immer das aktuelle Sicherheitsdatenblatt (SDS) des jeweiligen Produkts für Details zu Einstufung, Handhabung und Sicherheit.
Unser Team steht Ihnen jederzeit für fachkundige Beratung und weiterführende Informationen zur Verfügung.
Was ist die PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung, die europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle schafft. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Abfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft innerhalb der Europäischen Union zu stärken. Im Gegensatz zur bisherigen Verpackungsrichtlinie gilt die PPWR unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sorgt so für einheitliche Vorgaben für Unternehmen.
Warum ist die PPWR für Unternehmen wichtig?
Die neue Verpackungsverordnung betrifft Hersteller, Importeure, Händler und Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen oder verwenden. Sie führt schrittweise neue Anforderungen an die Gestaltung, Recyclingfähigkeit und den Einsatz nachhaltiger Verpackungen ein. Unternehmen müssen künftig nachweisen können, dass ihre Verpackungen den geltenden Vorgaben entsprechen und die Anforderungen der PPWR-Konformität erfüllen.
Die Verordnung ist Ende 2024 in Kraft getreten. Ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen die wesentlichen Anforderungen der PPWR umsetzen und ihre Verpackungen sowie internen Prozesse an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen. Weitere Anforderungen werden bis 2030 und darüber hinaus schrittweise eingeführt. Daher empfiehlt es sich, bereits heute die eigenen Verpackungslösungen und Prozesse auf die zukünftigen Anforderungen auszurichten.
Unsere PPWR Compliance
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen unterstützen wir unsere Kunden bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Wir bestätigen die Einhaltung der relevanten PPWR-Vorgaben für unsere Produkte und stellen Ihnen hierfür ein entsprechendes PPWR Compliance- bzw. PPWR-Konformitäts-Schreiben zur Verfügung.
Laden Sie jetzt unser PPWR-Bestätigungsschreiben als PDF herunter und erhalten Sie einen transparenten Nachweis über die Einhaltung der aktuellen Anforderungen der Packaging and Packaging Waste Regulation.
Mit jeder Neuentwicklung steigen die Anforderungen an die Komponenten und so auch an die Eignung des technischen Kunststoffs. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der besten Materialien basierend auf Ihren Anforderungen und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für technische Kunststoffe.
Durch ihren Fokus auf praktische Anwendung und eine pragmatische Herangehensweise können unsere Anwendungstechniker sämtliche Probleme in der Verarbeitung und Werkzeuggestaltung, wie beispielsweise Verzugsneigung oder Oberflächenmängel, beheben. Unsere Mitwirkung beginnt bei der Projektplanung und endet, wenn Ihre Maschinen einwandfrei laufen und die besten Ergebnisse erzielen.
Unser Portfolio umfasst u. a. Materialien für dekorative und funktionale Oberflächen, z. B. Metall- und Soft-Touch-Effekte. Durch das Spritzgussverfahren in nur einem Schritt ist kein zusätzlicher Prozess notwendig. Durch die Nutzung unserer technischen Kunststoffe für GIT- (Gasinjektionstechnik) und WIT-Anwendungen (Wasserinjektionstechnik) verkürzen Sie die Zykluszeit und erhöhen die Produktivität. Hochverstärkte Materialien für die Automobilindustrie als möglicher Metallersatz runden unser umfangreiches Produktportfolio ab.
:format(webp))
M.TEC ENGINEERING
Innovation für Produkte & Prozesse
Seit 2018 gehört die M.TEC ENGINEERING GmbH zur Feddersen Group. Die Aachener Ingenieure entwickeln technische Produkte von der Idee bis zur Serienreife, vorrangig in den Märkten Automotive, Medizintechnik, Hausgeräte, Elektronikgeräte und Gebäudetechnik.