Technische Beratung

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Die richtige Lösung
Wir möchten, dass Sie das volle Potenzial unserer technischen Kunststoffe ausschöpfen. Deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung während des gesamten Auswahlprozesses aus unserem Portfolio für Ihre Anwendung. Wir bieten umfassende technische Unterstützung vom Grundkonzept über die Bauteilgestaltung, Werkzeuggestaltung und ersten Musterformteile bis hin zur Serienproduktion. Dadurch können wir das beste Material für Ihre Anwendung auswählen und die richtigen Einstellungen für Ihre Maschinen ermitteln.
Unsere Unterstützung für Ihren Erfolg
Bei den von uns auf den Markt gebrachten Produkten handelt es sich definitionsgemäß um „Gemische“, die unter Art. 2 Nr. 9 der REACH Verordnung nicht bei der ECHA angemeldet werden müssen. Wir stehen in engem Kontakt zu unseren Lieferanten und stellen sicher, dass diese REACH-konform handeln und ihre Produkte, bzw. deren Ausgangsstoffe fristgerecht registriert haben.
Ein weiterer Bestandteil von REACH ist die sogenannte Kandidatenliste (SVHC = Substances of Very High Concern). Diese Liste beinhaltet Stoffe, denen ein besonderes Interesse seitens der ECHA zugeteilt wird. Die aktuelle Kandidatenliste finden Sie auf der Internet-Seite der ECHA: http://echa.europa.eu. Hier ist zu erwähnen, dass Substanzen, die dort gelistet sind, bis zur finalen Beurteilung, weiterhin gehandelt und verwendet werden dürfen.
Hinweise zu den entsprechenden SVHC-Stoffen finden Sie im aktuellen Sicherheitsdatenblatt (MSDS) des Herstellers unter Kap. 3.2 und 15.1. Bitte beachten Sie, dass die Hersteller für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben in ihren SDB verantwortlich sind. Ein SDB muss gemäß REACH nur aktualisiert werden, wenn sich relevante Eigenschaften oder Gefahren des Stoffes oder Gemischs ändern.
Zugriffe auf aktuelle Sicherheitsdatenblätter erhalten Sie u.a. unter folgenden Links:
Celanese: SDS Search (celanese.com)
LyondellBasell: Product Documents Home Page (lyondellbasell.com)
Elix: ELIX Polymers | ELIX Polymers leading manufacturer of ABS (elix-polymers.com)
Hyosung Chemicals: Download | Customer Support | Hyosung Chemical
Für alle weiteren Produkte kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Kundenservice.
Wichtige Information zur neuen EU-Mikroplastik-Verordnung und dem verantwortungsvollen Umgang mit Kunststoffgranulaten
Die neue EU-Mikroplastik-Verordnung (Kommissionsverordnung (EU) 2023/2055) ist am 17. Oktober 2023 in Kraft getreten. Sie ergänzt die REACH-Beschränkung für absichtlich zugesetzte synthetische Polymermikropartikel und verfolgt das Ziel, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt deutlich zu reduzieren.
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist treten die ersten Regelungen am 17. Oktober 2025 in Kraft. Betroffen sind vor allem Produkte, denen synthetische Polymermikropartikel absichtlich zugesetzt wurden, um eine bestimmte Funktion zu erfüllen.
Als Distributor technischer Kunststoffgranulate möchten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick geben, welche Produkte und Anwendungen betroffen sind, welche Fristen gelten und welche Maßnahmen empfohlen werden, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.
Was bedeutet das für technische Kunststoffgranulate?
Die Verordnung definiert „synthetische Polymermikropartikel“ als feste Polymere mit einer Abmessung unter 5 mm, die absichtlich zugesetzt werden, um eine Funktion im Produkt zu erfüllen, und potenziell in die Umwelt gelangen können.
Biologisch abbaubare oder wasserlösliche Polymere sind hiervon ausgenommen.
1. Rohmaterialien für die Kunststoffproduktion
Die meisten von uns vertriebenen technischen Kunststoffgranulate werden als Rohstoff für die Herstellung größerer Kunststoffartikel eingesetzt (z. B. im Spritzguss oder in der Extrusion).
Diese Granulate gelten nicht als absichtlich zugesetztes Mikroplastik, da sie im Endprodukt keine Funktion als Mikropartikel erfüllen.
Entsprechend sind sie von der REACH-Beschränkung nicht direkt betroffen, und die Übergangsfrist bis 17. Oktober 2025 gilt in der Regel nicht für diese Produkte.
2. Granulate für Kunstrasen-Einstreu
Eine wichtige Ausnahme bilden Granulate, die als Einstreumaterial für Kunstrasenplätze eingesetzt werden.
Diese sind von der Verordnung explizit betroffen.
Das Inverkehrbringen solcher Granulate ist ab dem 17. Oktober 2031 nicht mehr zulässig.
3. Spezialanwendungen
Für Granulate, die bewusst als Mikropartikel in Endprodukten eingesetzt werden (z. B. feine Füllstoffe in Beschichtungen, Schleifmitteln oder Glitzerpartikeln), kann die Verordnung ebenfalls relevant sein.
Die Übergangsfristen variieren je nach Anwendung - eine individuelle Prüfung ist daher empfehlenswert.
Unser Engagement für Sie
Als verlässlicher Partner legen wir größten Wert auf Rechtssicherheit, Nachhaltigkeit und transparente Information:
Laufende Beobachtung und Bewertung regulatorischer Entwicklungen im Bereich Mikroplastik.
Enge Zusammenarbeit mit Lieferanten, um Konformität in der gesamten Lieferkette sicherzustellen.
Proaktive Information unserer Kunden über mögliche Auswirkungen auf Produkte und Anwendungen.
Ziel ist es, Ihnen sichere, konforme und zukunftsfähige Materialien zur Verfügung zu stellen.
Empfehlungen für den sorgfältigen Umgang mit Granulaten (Best Practices)
Auch wenn viele technische Granulate nicht direkt unter die neue Verordnung fallen, unterstützen sorgfältige Handhabungsmaßnahmen die Vermeidung von Mikroplastikfreisetzung und fördern einen nachhaltigen Umgang mit Materialien.
Lagerung
Lagern Sie Granulate und Pulver in geschlossenen Behältern und Räumen.
Überprüfen Sie Verpackungen bei der Annahme auf Unversehrtheit.
Vermeiden Sie Staubbildung, Windverwehung und die Freisetzung von Partikeln in die Umwelt.
Entsorgung und Verpackung
Entleeren Sie Verpackungen vollständig, bevor diese entsorgt werden.
Trennen Sie polymerhaltige Abfälle von anderen Stoffströmen.
Entsorgen Sie diese gemäß den behördlichen Vorschriften, um Umwelteinträge zu vermeiden.
Spezielle Hinweise für Produkte, die als synthetische Polymermikropartikel (SPM) eingestuft sind
Wenn Sie Produkte beziehen, die gemäß Verordnung als SPM klassifiziert sind (z. B. bestimmte Einstreumaterialien oder Spezialgranulate), gelten folgende Regelungen:
Diese Produkte unterliegen dem Eintrag 78 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).
Die gelieferte Ware besteht zu 100 % aus Mikroplastik (abzüglich eventueller Füllstoffe).
Details zu Einstufung, Handhabung und Sicherheit entnehmen Sie bitte dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt (MSDS) des jeweiligen Produkts.
Empfohlene nächste Schritte
Überprüfen Sie Ihre Anwendungen hinsichtlich möglicher Betroffenheit durch die EU-Mikroplastik-Verordnung.
Beachten Sie besonders Produkte für Kunstrasen-Einstreuung oder Anwendungen, bei denen Mikropartikel gezielt eingesetzt werden.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Bewertung oder Klassifizierung Ihrer Produkte benötigen.
Unser Team steht Ihnen jederzeit für fachkundige Beratung und weiterführende Informationen zur Verfügung.
Mit jeder Neuentwicklung steigen die Anforderungen an die Komponenten und so auch an die Eignung des technischen Kunststoffs. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der besten Materialien basierend auf Ihren Anforderungen und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für technische Kunststoffe.
Durch ihren Fokus auf praktische Anwendung und eine pragmatische Herangehensweise können unsere Anwendungstechniker sämtliche Probleme in der Verarbeitung und Werkzeuggestaltung, wie beispielsweise Verzugsneigung oder Oberflächenmängel, beheben. Unsere Mitwirkung beginnt bei der Projektplanung und endet, wenn Ihre Maschinen einwandfrei laufen und die besten Ergebnisse erzielen.
Unser Portfolio umfasst u. a. Materialien für dekorative und funktionale Oberflächen, z. B. Metall- und Soft-Touch-Effekte. Durch das Spritzgussverfahren in nur einem Schritt ist kein zusätzlicher Prozess notwendig. Durch die Nutzung unserer technischen Kunststoffe für GIT- (Gasinjektionstechnik) und WIT-Anwendungen (Wasserinjektionstechnik) verkürzen Sie die Zykluszeit und erhöhen die Produktivität. Hochverstärkte Materialien für die Automobilindustrie als möglicher Metallersatz runden unser umfangreiches Produktportfolio ab.

M.TEC ENGINEERING
Innovation für Produkte & Prozesse
Seit 2018 gehört die M.TEC ENGINEERING GmbH zur Feddersen Group. Die Aachener Ingenieure entwickeln technische Produkte von der Idee bis zur Serienreife, vorrangig in den Märkten Automotive, Medizintechnik, Hausgeräte, Elektronikgeräte und Gebäudetechnik.